BdD – Benutzungsordnung

Alle Werkzeuge, Geräte und Medien sind ordnungsgemäß, pfleglich und zweckgerichtet zu benutzen. Die NutzerInnen sind weiterhin verpflichtet, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise der „Dinge“ einzuhalten, sowie die Risiken zu beachten und ihr Verhalten darauf abzustimmen.
Die NutzerInnen haften für alle durch ihr Verschulden verursachten Schäden; bei Beschädigung des Mediums ggf. mit identischem Ersatz. Schäden sind den Mitarbeitern im 3.OG der Stadtbibliothek unverzüglich zu melden. Alle „Dinge“ sind vor der Rückgabe auf Sauberkeit und Funktion zu testen. Verunreinigte „Dinge“ werden nicht angenommen. Die Rücknahme erfolgt ausschließlich über die Infotheke im 3.OG während der Öffnungszeiten. Eine Rückgabe über die Automaten ist nicht möglich.
Die Stadtbibliothek Ludwigshafen haftet nicht für Schäden, die durch Verstöße gegen die Benutzungsordnung oder durch Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen der Mitarbeiter, durch unsachgemäße Benutzung der Bibliothek der Dinge (Geräte, Maschinen und Werkzeuge u.ä.) oder hygienische Mängel entstanden sind.

Weitere Ausleihbedingungen:

• gültiger Bibliotheksausweis ab 18 Jahren
• Anerkennung der Benutzungsordnung
• vier Wochen Leihfrist ohne Verlängerung

Die Nutzung sämtlicher „Dinge“ erfolgt auf eigene Gefahr.
Es können keine rechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden.

 

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